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Klinik für Geriatrie

Chefarztsekretärin
Andrea Pferner

Tel. 0208 881-1311
Fax: 0208 881-1319

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Die Geriatrische Behandlung

Am Anfang der geriatrischen Behandlung steht das sogenannte Assessment: 

  • Die Ärztin oder der Arzt untersucht und beurteilt den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten, um bestehende Erkrankungen und medizinische Probleme zu erkennen und zu beseitigen. Neben einer anfänglichen ausführlichen körperlichen Untersuchung werden entsprechende weitere diagnostische Schritte eingeleitet. 
  • Die Pflege beurteilt den Pflegezustand sowie die Selbstständigkeit und die Pflegeabhängigkeit der Patientin oder des Patienten. 
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten beurteilen die individuellen Fertigkeiten der Patientin oder des Patienten zur selbstständigen Bewältigung alltagsrelevanter Anforderungen. Sie klären in Zusammenarbeit mit Psychologinne und Psychologen Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten. 
  • Krankengymnastinnen und Krankengymnasten untersuchen vorwiegend die Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten zur Bewegung. Das heißt, sie suchen nach Gründen für Bettlägerigkeit und Gangunsicherheit und beurteilen den Grad entsprechender Beeinträchtigungen. 
  • Logopädinnen und Logopäden widmen sich gezielt Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. 
  • Der psychologische Dienst widmet sich der Einschätzung der psychischen Befindlichkeit der Patientin oder des Patienten und legt das Augenmerk auf kognitive Einschränkungen, depressive Erkrankungen und Suizidalität. 
  • Der Sozialdienst sammelt Informationen über die bisherige Versorgungssituation und das soziale Netzwerk.

Nach dieser anfänglichen umfassenden Einschätzung der Gesamtsituation wird unter ärztlicher Leitung im Team das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen diskutiert und festgelegt. Neben der Durchführung der notwendigen medizinischen Diagnostik und Therapie der Erkrankungen  werden therapeutische und rehabilitative Maßnahmen eingeleitet, um die bisherigen Fähigkeiten der Patientin oder des Patienten zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten und bei Möglichkeit zu verbessern.

Dieser rehabilitative Ansatz wird von der Pflege und den verschiedenen Therapeutengruppen getragen. Hier wird auch in Absprache mit dem Sozialdienst die Notwendigkeit von Hilfsmitteln (Gehstützen, Rollator etc.) erörtert. Der Sozialdienst hat darüber hinaus die Aufgabe, die weitere Versorgung der Patientin oder des Patienten nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu sichern und zusammen mit dem Case-Management zu koordinieren.

Alle therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen berücksichtigen zuallererst die Wünsche und Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten selbst. Genauso wichtig ist es für uns aber auch, pflegende Angehörige und Bezugspersonen in den therapeutischen Prozess mit einzubeziehen.  

Gemeinsames Ziel des geriatrischen Teams ist es, sowohl die Erkrankungen des alten Menschen durch wissenschaftlich gesicherte Therapie zu heilen oder zu lindern als auch die funktionellen und sozialen Folgen dieser Erkrankungen zu behandeln, um damit die Möglichkeiten zur autonomen Lebensführung zu erhalten und zu fördern.

Die Aufnahme zur stationären oder teilstationären Therapie erfolgt entweder als Übernahme aus anderen Abteilungen (z. B. nach Operationen oder schweren Erkrankungen) oder als Einweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt.

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