Hier finden Sie alle geltenden aktuellen Regelungen.
Ab dem 15. März ist vor einem Besuch im Krankenhaus kein Test mehr notwendig. Die FFP2-Pflicht (ohne Ventil) gilt nur noch für Besucherinnen und Besucher.
Besuche sind täglich in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Die Begrenzung auf eine Besuchsperson pro Tag für eine Stunde entfällt. Ausnahmen von den Besuchszeiten gelten weiterhin für Schwerstkranke, Palliativpatientinnen und -patienten sowie für Kinder und Neugeborene und können mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Patientinnen und Patienten werden nicht mehr vor der Aufnahme und während des stationären Aufenthalts getestet. Ausnahmen gelten für sensible Bereiche wie die Intensivstationen.
Die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeitende entfällt.
Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten können unsere Cafeteria besuchen. Besucherinnen und Besucher müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Dieser Test muss von einer anerkannten Teststelle ausgestellt und darf nicht älter als 24 Stunden sein.